• Der Bauherr ist gemäß BGB verpflichtet, das hergestellte Werk abzunehmen. Der Bauherr nimmt die erbrachte Leistung des Auftragnehmers ab und bestätigt damit die vertraglich konforme Fertigstellung des Projektes.
  • Mit erfolgter Abnahme erfolgt unter anderem die Beweislastumkehr, dies bedeutet, dass nun der Bauherr dem Auftragnehmer etwaige Schäden nachweisen muss. Des Weiteren endet die Vertragserfüllung und geht in die fünfjährige Gewährleistungsfrist über. Damit gehen alle Mängel in die Verjährungsfrist über.
  • Das Risiko bei Beschädigungen der Bauleistungen geht ebenfalls vom Auftragnehmer zum Bauherr über. Dies ist besonders kritisch wenn noch sehr viele Restarbeiten auszuführen sind, bei denen bereits fertiggestellte Leistungen (Bodenbeläge) benutzt werden müssen.
  • Wir unterstützen Sie bei Ihrer Bauabnahme mit dem Auftragnehmer. Hierzu sichten wir im Vorfeld der eigentlichen Abnahme maßgebende Bauzeichnungen und können schon vor der Begehung auf eventuelle Ungereimtheiten bei Ausführungsdetails, Materialienwahl oder Verarbeitungstechniken hinweisen. Des Weiteren prüfen wir Ihren Bauvertrag hinsichtlich des vereinbarten Soll-Zustandes.
  • Am Tag der Abnahme begleiten wir Sie und nehmen die sichtbaren Schäden am Bauwerk auf und prüfen die Ausführungen des Auftragnehmers hinsichtlich Abweichungen zur Vertragsleistung (Soll – IST – Vergleich).
  • Schadenshöhe, eine Sanierungsempfehlung und die prognostizierten Sanierungskosten runden das Gutachten und dienen als monetäre Grundlage bei etwaigen Streitigkeiten oder Versicherungsinanspruchnahmen
Bauabnahmen

Preis: 150€/h abgerechnet nach Arbeitsaufwand + Fahrtkosten im Einsatzgebiet

(beinhaltet Dokumenteneinsicht, Ortstermin, Erstellung der Dokumentation zur Abnahme)